Soforthilfe

Was ist im Trauerfall sofort zu tun?

Stirbt ein Mensch zu Hause informieren Sie bitte zunächst den Hausarzt. Falls dieser nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an den Bereitschaftsdienst (Telefon: 116 117). Der Arzt stellt nach der Feststellung des Todes die erforderliche Bescheinigung aus. Halten Sie dafür den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Anschließend können Sie uns als Bestattungshaus Ihrer Wahl anrufen. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten.

02273 / 4473

Im Trauerfall Was ist sofort zu tun?

  • Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst, der eine Todesbescheinigung ausstellt.
  • Verständigen Sie uns als Bestatter Ihrer Wahl, der Sie bei allen weiteren Schritten unterstützt.

Soforthilfe Merkblatt

Dokumente, die im Trauerfall benötigt werden

  1. Personalausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
  2. Todesbescheinigung oder Leichenschauschein (wird vom Arzt ausgestellt)
  3. Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  4. Bei Verheirateten: Auszug aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister
  5. Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus Eheregister
  6. Bei Verwitweten: Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Eheregister mit Sterbeeintrag
  7. Rentenversicherungsnachweis / Rentenbescheid
  8. Versichertenkarte der Krankenkasse, ggf. Versicherungspolicen
  9. Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden

NiederlassungKerpen-Horrem

Hauptstraße 218
50169 Kerpen-Horrem

Telefon: 02273 / 911401

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Ernst-Reuter-Str. 90
50354 Hürth-Gleuel

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Wagnerstraße 1
50226 Frechen

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