Soforthilfe

Rufen Sie den Haus­arzt oder den ärztlichen Not­dienst, der eine Todes­bescheinigung ausstellt. Verständigen Sie uns als Bestatter Ihrer Wahl.

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Vorsorge

Durch unsere Bestattungs­vorsorge wird Ihre Familie  entlastet und weiß, dass die Bestattung Ihren Wünschen entspricht.

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Bestattungen

Wir geben Ihnen eine Übersicht der Bestattungsarten, die in Altenahr und Umgebung möglich oder von hier aus mit uns planbar sind.

 

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Über uns

Wir nehmen uns für jeden Trauerfall die Zeit zum Zuhören, Helfen und Unterstützen

Im Bestattungsinstitut Schubert ~ Mittag richten wir uns ganz danach,
welche Unterstützung Sie sich im Trauerfall wünschen.

Mit langjähriger Erfahrung, offenen Ohren für Ihre Bedürfnisse und vor allem mit viel Zeit und Ruhe kümmern wir uns um Sie und Ihre Familie. Wenn Sie im Trauerfall Beratung und Begleitung benötigen.

Wenn es darum geht, alle notwendigen Formalitäten und Absprachen zu erledigen. Und selbstverständlich auch dann, wenn Sie mit uns über Ihre Wünsche für die eigene Bestattung sprechen möchten, sind wir für Sie da.

Häufig gestellte Fragen

Uns ist bewusst, dass Sie möglicherweise eine Vielzahl von Fragen haben – daher stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen zu helfen. Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen, die wir erhalten haben.

  • Gesetzliche Frist: In den meisten Bundesländern muss ein Verstorbener innerhalb von 24 bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle oder ein Bestattungsinstitut überführt werden.
  • Ausnahmen: Einige Bundesländer erlauben eine längere Aufbahrung zu Hause, wenn besondere hygienische Maßnahmen getroffen werden oder eine Genehmigung eingeholt wird.
  • Hygiene & Temperatur: In warmen Monaten oder wenn keine Kühlung möglich ist, sollte eine Überführung aus hygienischen Gründen möglichst bald erfolgen.

Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Ortes ausgestellt, in dem der Tod eingetreten ist. Die Beantragung erfolgt meist durch das Bestattungsunternehmen oder Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern. Benötigt werden die Todesbescheinigung, der Personalausweis des Verstorbenen und ggf. weitere Dokumente wie die Eheurkunde. Die Sterbeurkunde ist nötig für Banken, Versicherungen und Behörden. Sie kann persönlich, per Post oder online beim Standesamt beantragt werden. Gerne beantworte ich Ihnen weitere Fragen zu diesem Thema.

Bei einer Kremierung in Deutschland gibt es bestimmte Vorschriften zur Kleidung des Verstorbenen, da aus Umwelt- und Gesundheitsgründen nur biologisch abbaubare Materialien verbrannt werden dürfen.

Erlaubte Kleidung und Materialien:
✔ Naturstoffe wie Baumwolle, Leinen oder Wolle
✔ Einfache, biologisch abbaubare Totenhemden (oft vom Bestatter bereitgestellt)
✔ Kleidung ohne Metallteile, Plastik oder synthetische Fasern
✔ Falls gewünscht, können auch persönliche Stoffgegenstände beigelegt werden

Nicht erlaubte Materialien:
❌ Synthetische Stoffe wie Polyester oder Nylon (wegen Schadstofffreisetzung)
❌ Schuhe, Gürtel, Reißverschlüsse, Metallknöpfe
❌ Künstliche Polsterungen oder Schmuckstücke

Besonderheiten & Alternativen

  • Falls die Lieblingskleidung des Verstorbenen nicht zulässig ist, kann sie für die Abschiednahme angezogen werden, muss aber vor der Kremierung ersetzt werden.
  • Viele Bestatter bieten spezielle Totenhemden an, die für die Kremation zugelassen sind.

Falls Unsicherheiten bestehen, gebe ich Ihnen gerne Auskunft.

Die Bestattungspflicht obliegt in Deutschland den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt, kann aber in der Regel folgendermaßen zusammengefasst werden:

  1. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder des Verstorbenen
  3. Eltern des Verstorbenen
  4. Geschwister des Verstorbenen
  5. Enkelkinder des Verstorbenen
  6. Großeltern des Verstorbenen
  7. Weitere Verwandte (z. B. Neffen/Nichten, Onkel/Tanten)

Falls keine Angehörigen vorhanden sind oder diese sich weigern, die Bestattung zu übernehmen, kann die zuständige Behörde (z. B. das Ordnungsamt) die Bestattung veranlassen. In diesem Fall werden die Kosten gegebenenfalls aus dem Nachlass des Verstorbenen oder, falls dieser nicht ausreicht, vom Sozialamt übernommen.

Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Das Sternenkind kann dem Feuer oder der Erde übergeben werden – die Entscheidung liegt allein bei den Eltern.

Der Verlust eines Kindes ist unendlich schmerzhaft. Als einfühlsame Bestatterin stehe ich Ihnen in dieser schweren Zeit mit Herz und Verständnis zur Seite. Ich begleite Sie mit Würde und Respekt und unterstütze Sie bei allen Entscheidungen. In einem persönlichen Gespräch beantworte ich all Ihre Fragen und gehe auf Ihre individuellen Wünsche ein. Sie sind nicht allein – ich bin für Sie da und helfe Ihnen, einen liebevollen Abschied zu gestalten.

Abschiedgestalten

Wir unterstützen Sie im Trauerfall.

NiederlassungKerpen-Horrem

Hauptstraße 218
50169 Kerpen-Horrem

Telefon: 02273 / 911401

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NiederlassungHürth-Gleuel

Ernst-Reuter-Str. 90
50354 Hürth-Gleuel

Telefon: 02233 / 9499060

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NiederlassungFrechen-Habbelrath

Wagnerstraße 1
50226 Frechen

Telefon: 02273 / 4473

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Schreiben Sie uns – wir sind für Sie da.